Der ultimative Einbruch-Guide - was bei Einbruch zu tun ist
Sind Sie Opfer eines Einbruchs geworden, gehören Sie zu den Unglücklichen, die in Statistiken, wie der Folgenden aufscheinen: 2017 lag die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Deutschland bei knapp 117.000?
Dann gilt es jetzt schnell und richtig zu handeln.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mit wertvollen Tipps und Anleitungen von Experten und Betroffenen , was nun zu tun ist und was in nächster Zeit auf Sie zukommt.
Akuthilfe: Die wichtigsten Schritte auf einen Blick
Sie kommen nachhause und finden die Wohnung verwüstet vor. An der Tür oder am Fenster finden sich Spuren eines Einbruchversuchs, der offenbar geglückt ist und nun fehlt der Schmuck aus der Kommode, das Geld ebenso und der Laptop auf dem Schreibtisch ist auch weg.
- Polizei benachrichtigen - Die Beamten der Polizeistreife werden sich auf den Weg zu Ihnen machen und die Erstaufnahme durchführen.
- Versicherung benachrichtigen - Mit der Strafanzeige der Polizei können Sie der Versicherung den Schaden melden.
- Nichts verändern - Verändern Sie nicht, bis sich nicht alle zuständigen Instanzen ein Bild vom Tatort machen konnten.
- Beweisfotos machen - Fertigen Sie Fotos an und erstellen Sie eine Liste der Dinge, die gestohlen wurden.
- lassen Sie ggf. EC-Karten, SIM-Karten etc. sperren
Sie rufen bei der Polizei an und schildern ihnen Ihr Problem. Was wird die Polizei Sie fragen und was können Sie tun, um eine Aufklärung zu unterstützen? Wie bereiten Sie sich vor und was sind die konkreten Schritte, die die Polizei unternimmt?
So helfen Sie der Polizei bei ihrer Arbeit
Zunächst wird sich die Polizei ein Bild von der Situation machen. Wo ist der Täter eingestiegen, was wurde beschädigt und was fehlt überhaupt? Sollten Sie Informationen über den Täter haben, umso besser.
„Wie viele Einbrecher waren es? Wie sahen sie aus? Welche Kleidung haben sie getragen? Haben sie ein Fluchtfahrzeug benutzt und konnten Sie Farbe, Typ oder sogar ein Kennzeichen erkennen?“
- Mit solchen Angaben kann die Polizei schnell eine möglichst genaue Fahndung einleiten, verrät uns Harald Schmidt, Kriminaloberrat und Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention im Interview.
Schmidt weist weiters darauf hin, dass eine möglichst genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände der Polizei dabei hilft, wiedergefundenes Diebesgut wieder zu erkennen. Am leichtesten tut sich die Polizei laut Schmidt mithilfe einer Wertgegenstandliste.
- Eine sogenannte Stehlgutliste
- Möglichst genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände
- Möglichst genaue Beschreibung der Täter
- Wenn vorhanden: die Wertgegenstandsliste
Auch unser Versicherungsexperte Ralf Michl , Leiter des SHUK-Marktmanagement der NÜRNBERGER Versicherung , betont die Nützlichkeit einer solchen Liste im Falle eines Diebstahls. Eine Wertgegenstandliste muss allerdings im Vorhinein erstellt werden. Sollte es dafür jetzt zu spät sein, kann nur mehr eine Stehlgutliste erstellt werden in der Sie so gut wie möglich dokumentieren, was alles gestohlen wurde. Von Seiten des Kriminaloberrats heißt es außerdem:
„Räumen Sie nicht auf, lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben und fassen Sie möglichst nichts an, bis die Polizei die Spuren sichern konnte. Spuren sind sehr wichtig, um die Einbrecher ermitteln zu können.“
Eventuell will auch die Versicherung einen Blick auf den Schaden werfen. Auch, wenn es schwerfällt: warten Sie mit dem Aufräumen, bis alle Sachverständiger einen Blick auf den Tatort geworfen haben.
Nach Ihrem Anruf kommt erstmal die Polizeistreife für die Erstaufnahme zu Ihnen nachhause. Diese nimmt den Fall auf und meldet ihn anschließend der Kriminalpolizei, die die Spurensicherung beauftragt. Allerdings kommt diese meist erst am Folgetag zu Ihnen. Bis dahin sollte der betroffene Wohnraum möglichst unverändert bleiben
Die Beamten beraten Sie situationsabhängig bezüglich des weiteren Vorgehens. Der Betroffene, mit dem wir im Vorfeld gesprochen haben, schilderte, dass die Polizei freundlich und professionell arbeitete und er stets über die weiteren Schritte informiert wurde.
Damit man auf dem Schaden nicht sitzen bleibt und womöglich in eine finanzielle Schieflage gerät, greift einem die Haushaltsversicherung unter die Arme. Schadensfälle von Einbrüchen sollten unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden.
Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter und melden Sie den Schaden. Sobald Sie alle nötigen Unterlagen beisammen haben, wird der Versicherungsfall bearbeitet. Die erste Meldung sollte allerdings so schnell wie möglich passieren.
Bei umfangreichen Schäden, wie sie oft bei einem Einbruch entstehen, ist eine telefonische Meldung empfehlenswert. Auch eine Vorab-Teilauszahlung ist in manchen Fällen möglich.
Fragen Sie bei dieser ersten Meldung unbedingt gleich nach einer Schadens- bzw. Vertragsnummer, sofern Ihnen diese nicht automatisch durchgegeben wird. Diese hilft dabei, Ihre Belege und Unterlagen Ihrem Fall zuzuordnen.
Um den Versicherungsfall abschließen zu können und die Auszahlung zu ermöglichen, braucht die Versicherung folgende Unterlagen von Ihnen:
- Eine Aufstellung der zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen, inkl. der Anschaffungsrechnungen
- Achtung: für manche Wertsachen, wie beispielsweise Teppiche, Bilder, oder Kunstwerke, kann ein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig werden
- Schadentag und -ort, Angaben zum Geschehen
- Vorhandenen Einbruchsspuren
- Aktenzeichen der Polizei
- Ggf. Fotos des Tatortes, der Beschädigungen, wenn möglich der abhanden gekommenen Gegenstände
- Die Schadens- bzw. Vertragsnummer (die bei der Meldung vergeben wurde)
Die Belege und Unterlagen können der Versicherung per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden.
Prinzipiell will die Versicherung klarstellen, ob es sich wirklich um den Schadensfall handelt, den man angibt zu haben. Deshalb braucht man auch unbedingt das Aktenzeichen der Polizei. Es gilt quasi die Annahme, dass kein Diebstahl vorliegt, wenn man ihn nicht angezeigt hat .
Was den Wert der gestohlenen Gegenstände betrifft, sind natürlich Rechnungen das beste Beweismittel. Sind diese allerdings nicht mehr vorhanden, kann man entweder versuchen, die Rechnungen nochmal aufzutreiben (mit ungefährem Kaufdatum und Produktbeschreibung beim Verkäufer nachfragen) oder man beweist anderweitig, dass man den ein oder anderen Gegenstand eines bestimmten Wertes besessen hat. Dabei können Zeugenaussagen oder Fotos behilflich sein.
Letztlich gilt, dass die Beweislast beim Versicherten liegt. Die Versicherung kann sich aus Mangel an Belegen weigern, die geforderte Summe auszuzahlen.
Leider kommt es nicht nur darauf an, was gestohlen wurde. Die Versicherung sieht sich auch an, wie groß das Risiko war, dass die Wertgegenstände entwendet werden. Bei „grober Fahrlässigkeit“, wenn Wertgegenstände offen liegen und Fenster und Türen unverschlossen gelassen werden, zahlt die Versicherung höchstens anteilig aus.
Bereits die Verwahrung in einer Kommode ist für die Versicherung ein Grund, die Auszahlungssumme zu erhöhen und womöglich den ganzen Schaden zu begleichen, sofern auch das Haus ausreichend geschützt war und nicht unbedacht gehandelt wurde.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man Wertgegenstände in einem Wertschutzschrank verwahrt. Hat auch der nichts geholfen und des kommt trotz Tresor zum Schadensfall, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Versicherung den ganzen Schaden ausgleicht. Dabei gilt: je höher die Sicherheitsstufe des Tresors , desto höher ist die zugelassene Versicherungssumme.
Wie lange man auf die Schadensregulierung nach Meldung und Abgabe der Unterlagen bei der Versicherung warten muss, kann nicht genau gesagt werden. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eventuell ist bei Ihrer Versicherung aber eine Vorab-Teilauszahlung möglich.
Prinzipiell liegt die Entscheidung immer bei Ihnen, ob Sie den Einbruch melden oder nicht. Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, die auf die Verfolgung des Täters und die Rückerstattung des Schadens keinen Wert legen (müssen), können Sie den Einbruchdiebstahl theoretisch auch ungemeldet lassen. In der Praxis ist es aber in den meisten Fällen natürlich so, dass der Fall gemeldet wird.
Warum erwähnen wir das aber überhaupt? Angenommen Sie bemerken, dass jemand versucht hat, sich unbefugten Zutritt in Ihr Haus zu verschaffen, es aber entweder nicht geschafft hat, oder nichts fehlt. Die Wahrscheinlichkeit, den Täter zu fassen, ist relativ gering und wenn der Einbruchsversuch keine gravierenden Schäden hinterlassen hat, können Sie ggf. auch auf die Rückerstattung der Versicherung verzichten.
Je nach Schaden und persönlichem Sicherheitsgefühl können Sie selbstverständlich Anzeige erstatten, etwaige beschädigte Türen oder Fenster bei der Versicherung melden und weitere präventive Sicherheitsmaßnahmen, wie mechanischen und elektronischen Sicherheitsschutz, ergreifen. Sie können die bereits erwähnte Wertgegenstandsliste anlegen und Ihre Wertgegenstände in einem Wertschutzschrank aufbewahren. Sollte der Fall eintreten und sich ein weiterer Einbrecher zum Diebstahl entschließen, sind Sie gewappnet und auch dieser Einbruch bleibt ein Versuch.
Passiert in einer Mietwohnung ein Einbruch, sind die Kosten für den Schaden auf die Versicherung abzuwälzen. Der Vermieter ist nur dafür verantwortlich Einbrüchen vorzubeugen, indem er eine abschließbare Eingangs- und Wohnungstür zur Verfügung stellt. Der Vermieter hat mit den bei einem Einbruch entstandenen Schäden nichts zu tun, sofern das Minimum an Sicherheitsvorkehrungen am Gebäude getroffen wurde.
Ist es bereits zu mehreren Einbrüchen gekommen, kann der Mieter besondere Sicherheitsmaßnahmen fordern, die der Vermieter umsetzen muss. Letzterer kann sich die Kosten dafür allerdings in Form eines Wertverbesserungszuschlags durch den Mietzins sozusagen zurückholen. Der Mieter kann außerdem auf eigene Faust Einbruchsicherungen einbauen, muss sie aber beim Auszug wieder rückgängig machen, wenn der Vermieter darauf besteht.
Unser Einbruchschutzexperte Kriminaloberrat und Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention Harald Schmidt betont, dass Einbruchschutz immer ein „Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, sicherheitsbewusstem Verhalten sowie einer aufmerksamen Nachbarschaft“ sei. Es ist also ein Paket an Faktoren, das bei der Vermeidung von Einbrüchen hilft.
Auch unser Versicherungsexperte Ralf Michl rät dazu, die Wohnung einbruchssicher zu machen und verweist auf die Kriminalpolizei, die diesbezüglich kostenlose Beratung zur Verfügung stellt. Wir haben also nochmal bei unseren Einbruchschutzexperten nachgefragt und umfassende Informationen zum Thema Prävention von Einbruchdiebstählen erhalten. Besonders nach einem bereits passierten Einbruch, haben vorbeugende Maßnahmen eine beruhigende Wirkung und steigern das Sicherheitsgefühl.
Egal, ob bereits im eigenen Haus oder der Wohnung eingebrochen wurde, oder nicht, einbruchvermeidende Vorrichtungen können nie schaden. Eine gute Mischung aus mechanischem und elektronischem Schutz ist ideal, um potenziellen Einbrechern ihre Arbeitsgrundlage zu entziehen.
- Mechanische Sicherung aller Fenster und Türen durch Riegel und Sicherheitsschlösser
- Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab Widerstandsklasse (RC) 2
- Nachrüstsysteme gemäß DIN 18104 Teil 1 und 2 für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche
- Neben Eingangstüren mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachrüsten
- Nach Einbruch: vorsichtshalber Schließzylinder ersetzen (vor allem, wenn ein Schlüssel abhandengekommen sind)
Besonders bei den Nachrüstsystemen ist darauf zu achten, dass alle Komponenten und deren Wirkung aufeinander abgestimmt sind. „Mitarbeiter einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle oder einer auf dem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen des jeweiligen Landeskriminalamtes genannte Firma“ können dies prüfen und Materialen und Produkte empfehlen. Die Liste mit Firmen mit Errichternachweis findet man online unter dem Suchbegriff „Errichterliste [Bundesland]“.
Der elektronische Einbruchschutz besteht hauptsächlich aus Einbruch- und Überfall-Meldeanlagen, die Einbruchsversuche direkt an die Polizeistelle melden oder über die man direkt einen Alarm auslösen kann. Außerdem kann man sie mit dem Smartphone verbinden und weiß damit jederzeit, was sich im und ums Haus oder die Wohnung tut.
Kriminaloberrat Harald Schmidt gibt uns zudem einfache Verhaltenstipps mit auf den Weg, die wir Ihnen weitergeben möchten:
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab!
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren .
- Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck!
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit!
Nun kommen wir zu der bereits mehrmals erwähnten Wertgegenstandsliste. Hier können Sie Ihre Wertgegenstände vermerken und haben im Fall von Feuer oder Diebstahl alle Daten beisammen, um sie der Versicherung oder der Polizei vorzulegen. Wir haben ein Muster einer solchen Liste für Sie erstellt, das wir Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung stellen.
Gemeinsam mit folgenden weiteren Unterlagen und Informationen bildet die Wertgegenstandsliste das Wertgegenstandsverzeichnis:
- Kaufbelege und Rechnungen (normale Kassenbelege kopieren, sie bleichen sonst aus und werden unlesbar)
- Bilder
- Gerätenummern (helfen der Polizei bei der Identifikation von sichergestelltem Diebstahlgut
Legen Sie sich am besten einen Ordner an, der alle diese Belege enthält und verwahren Sie ihn sicher. Das bedeutet, dass er auch vor Feuer und Diebstahl gesichert sein muss. Bringen Sie Ihr Wertschutzverzeichnis also am besten in einem Feuerschutzschrank unter, oder betrauen Sie Vertrauenspersonen mit seiner Verwahrung. Eine digitale Kopie der Daten ist außerdem zu empfehlen und schnell angelegt.
Zu guter Letzt widmen wir uns noch einem Thema, das gerne übersehen wird, wenn über Einbruch und Einbruchschutz gesprochen wird: die psychischen Auswirkungen. Abgesehen vom ersten Schock , der einen überkommt, wenn man die zersprungene Glasscheibe oder die aufgehebelte Tür sieht, kommen akute sowie langfristige Verunsicherungen, Angstgefühle und Schlafstörungen hinzu. Dagegen kann man sich genauso wehren, wie gegen den Einbruch per se.
Betroffene berichten, dass sich nach dem Einbruch ein ungutes Gefühl breit macht, gerade deshalb, weil man weiß, dass es grundsätzlich jederzeit wieder passieren kann. Es ist schon ein wenig beunruhigend zu wissen, dass ein Fremder in der Wohnung war und alles durchsucht hat.
Ein Einbruch ist ein Eindringen in den persönlichen Raum, in die Intimität von Personen, was nur verständlich macht, warum bei Opfern anschließend ein mehr als ungutes Gefühl übrigbleibt. Von vielen Seiten wird trotz des vielleicht steten Herabspielens von Menschen im Umfeld dringend dazu geraten, nicht davor zurückzuschrecken, sich psychologische Unterstützung zu holen.
Schmidt empfiehlt, sich an gemeinnützige Vereine zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern, wie dem Weißen Ring, zu wenden. Unser Versicherungsexperte weist darauf hin, dass „nötige psychologische Betreuung aufgrund eines Schadenfalls“ auch von manchen Versicherungen getragen wird.
Neben professioneller psychologischer Unterstützung hilft vielen Betroffenen auch das Eigenheim sicherer zu gestalten. Dadurch steigert sich nicht nur die objektive Sicherheit, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden.
Dass die Angstzustände dadurch dauerhaft bekämpft werden, ist nicht garantiert. Wenn die Ursache tiefer liegt, ist sie mit solchen Maßnahmen nicht beseitigt und man sollte sich professionelle Hilfe holen. Besonders nach einem bereits verlebten Einbruch sollte man keinesfalls davor scheuen, den Vorfall auch emotional zu bearbeiten.
„Man sollte ein paar Vorkehrungen treffen, damit es Einbrecher nicht ganz so leicht haben, aber es macht keinen Sinn nun in Angst zu leben!“